Gratulationen


Allgemeine Informationen

 

Firmenjubiläen

In der Stadt Treuenbrietzen gratuliert der hauptamtliche Bürgermeister zum Firmenjubiläum sofern ihm dieses bekannt ist.

 

Geschäftseröffnungen

In der Stadt Treuenbrietzen gratuliert der hauptamtliche Bürgermeister zur Geschäftseröffnung sofern ihm diese bekannt ist.

 

Geburtstag

In der Stadt Treuenbrietzen kann der hauptamtliche Bürgermeister bzw. der jeweilige Ortsvorsteher zum 70., 75., 80., 85. Geburtstag gratulieren oder eine Glückwunscharte versenden.

 

Zum 90. und 95. Geburtstag gratulieren der hauptamtliche Bürgermeister bzw. der jeweilige Ortsvorsteher persönlich in Abstimmung untereinander.

 

Im Seniorenwohnpark Treuenbrietzen findet alle 2 Monate der Geburtstag des Monats statt. Allen Bewohner, die Geburtstag hatten, gratuliert der Bürgermeister zusammen mit einer Kindertageseinrichtung der Stadt Treuenbrietzen in gemütlicher Runde.

 

Geburt

Zur Geburt eines Kindes erhalten die Eltern als Begrüßungsgeschenk einen Babyrucksack. Dieser erhält u.a. einen Gutschein über den beitragsfreien Besuch einer kommunalen Kindertagesstätte für die ersten zwei Monate. Zur Geburt gratuliert in der Stadt Treuenbrietzen das Familienzentrum in Absprache mit den Eltern. Auf Wunsch gratuliert in den Ortsteilen auch der Ortsvorsteher.

 

Ehejubiläen

In der Stadt Treuenbrietzen gratuliert der hauptamtliche Bürgermeister und/oder der jeweilige Ortsvorsteher zu folgenden Ehejubiläen: Goldene Hochzeit (50 Ehejahre) Diamantene Hochzeit (60 Ehejahre), Eiserne Hochzeit (65 Ehejahre), Gnadenhochzeit (70 Ehejahre) und Kronjuwelenhochzeit (75. Ehejahre)

 

Bitte beachten Sie!

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Treuenbrietzen,

aufgrund einer Verordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales vom 06.06.2016 ist es nicht mehr gestattet, Daten zu Alter- und Ehejubiläen zum Zweck der Veröffentlichung durch Presse, Rundfunk und andere Stellen zu veröffentlichen.

Ausdrücklich bitte ich daher um Ihr Verständnis, dass die Stadt Treuenbrietzen an gewohnter Stelle unter der Rubrik „Glückwünsche“ in den Treuenbrietzener Nachrichten zukünftig keine persönlichen Glückwünsche für Geburtstage und Ehejubiläen mehr übermittelt.

Ich bedaure sehr, dass diese Würdigung unserer Alters- und Ehejubilare entfallen muss. Als Bürgermeister der Stadt Treuenbrietzen bin ich jedoch verpflichtet, die ministerielle Verordnung umzusetzen.

Michael Knape,
Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter


Rechtsgrundlagen

Alle Einzelheiten zu den Verfahrensweisen bezüglich Geburten, Geburtstage und Jubiläen können Sie der Richtlinie zur Verwendung von Haushaltsmitteln der Stadt Treuenbrietzen entnehmen.

 

Auf den Seiten unseres Ratsinformationssystems sind die Satzungen der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht zu finden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.

 

Die Satzung "Richtlinie zur Verwendung von Haushaltsmitteln der Stadt Treuenbrietzen für Geburten, Geburtstage und Ehejubiläen der Einwohner der Stadt Treuenbrietzen" ist unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Gratulationen" zu finden.


Ansprechpartner

Büro des Bürgermeisters
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau M. Schmidt
Raum 102
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74760
Telefax (033748) 74732