Hundehalterverordnung
Allgemeine Informationen
Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden.
Das Ordnungsamt überwacht die Durchsetzung der Hundehalterverordnung.
Neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg
Abkehr von der sogenannten Rasseliste
Die Stadt Treuenbrietzen informiert hiermit darüber, dass bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2024 eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten ist.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Änderung und Informationen:
Die neue Hundehalterverordnung gilt für alle Hunde!
Neu ist die kostenpflichtige Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Die Halterin oder der Halter eines Hundes hat die Hundehaltung unverzüglich in der Ordnungsverwaltung anzuzeigen. Hunde, die älter als acht Wochen sind, sind auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Nach derzeit gültiger Fassung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK beträgt die Anzeigegebühr 15 – 300 Euro.
Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. So gelten nur noch konkret gefährliche Hunde als gefährlich, also Hunde, welche aufgrund von Bissvorfällen in Erscheinung getreten sind. Die Gefährlichkeit von Hunden wird mit der neunen Verordnung gesondert durch die örtliche Ordnungsbehörde festgestellt.
Hunde, die nach altem Recht ausschließlich aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten, gelten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung als nicht mehr gefährlich.
Neu geregelt ist außerdem die landesweite Pflicht, dass die durch den Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.
Die Registrierung ist nun bei allen Hunden gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde vorzunehmen. Bei der Anmeldung des Hundes erhebt die Stadt Treuenbrietzen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 €. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung in den folgenden Tagen einen Gebührenbescheid.
Von der Erhebung dieser Gebühr sieht die Stadt Treuenbrietzen bis zum 31.08.2025 ab. Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht bis zum 31.08.2025 nach, ist dies für Sie gebührenfrei.
Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet.
Sollten Sie Fragen zur neuen Hundehalterverordnung haben, steht Ihnen Frau Klick, Telefon: 033748/74772 oder gern zur Verfügung.
Die Anmeldung der Hundesteuer bleibt davon unberührt und muss weiterhin gesondert erfolgen!
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Klick
Raum 1
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74772
(033748) 74733