Hundehalterverordnung


Allgemeine Informationen

Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden.


Das Ordnungsamt überwacht die Durchsetzung der Hundehalterverordnung.

 

Neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg

Abkehr von der sogenannten Rasseliste

 

Die Stadt Treuenbrietzen informiert hiermit darüber, dass bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2024 eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten ist.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Änderung und Informationen:

 

Die Registrierung ist nun bei allen Hunden gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde vorzunehmen. Bei der Anmeldung des Hundes erhebt die Stadt Treuenbrietzen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 €. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung in den folgenden Tagen einen Gebührenbescheid. 

Von der Erhebung dieser Gebühr sieht die Stadt Treuenbrietzen bis zum 31.08.2025 ab. Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht bis zum 31.08.2025 nach, ist dies für Sie gebührenfrei.

 

Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. 

 

Sollten Sie Fragen zur neuen Hundehalterverordnung haben, steht Ihnen Frau Klick, Telefon: 033748/74772 oder gern zur Verfügung. 

 

Die Anmeldung der Hundesteuer bleibt davon unberührt und muss weiterhin gesondert erfolgen!

 


Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Klick
Raum 1
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74772
Telefax (033748) 74733