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Vergnügungssteuer ist zu zahlen für die Benutzung von aufgestellten Spielautomaten, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapperaten sowie Warenspiel- und ähnliche Apperate mit Gewinnmöglichkeit.
Die Grundlage hierfür bildet die Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Erhebung von Vergnügungssteuern vom 11.05.2011.
Die Satzungen der Stadt Treuenbrietzen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Steuern" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
Herr Schulze
Raum 201
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
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(033748) 74732