Die Aufgaben richten sich nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg und die Gebührenerhebung der Vollstreckungsbehörde nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg.
Beitreibung von Forderungen der Stadt Treuenbrietzen (z.B. Steuern, Beiträge, Gebühren…) sowie öffentlich-rechtlicher Forderungen Dritter (z.B. Bußgelder, Rundfunk-Beiträge, Forderungen Handwerkskammer, IHK…)
Forderungsanmeldungen zu Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungen etc.