GZR: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)


Allgemeine Informationen

Auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) führt das Bundesamt für Justiz das Gewerbezentralregister.

Wer im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis über seine persönliche Zuverlässigkeit braucht, kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

 

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (kurz GZR) zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

 

Die Auskunft dient auch als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausgeübt werden soll.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

 

 

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann direkt online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (ihr Einwohnermeldeamt) beantragt werden.

 

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  1. Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
  2. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  3. Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

 

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen

 

Fristen

Keine

 

Weiterführende Informationen


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bei der Beantragung wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Unterschiedliche Unterlagen sind für die Beantragung einer GZR erforderlich:

 

1. für natürliche Personen:

 

2. für juristische Personen:


Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Gebühren

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Seit dem 01. Januar 2002 beträgt die Gebühr 13 Euro. Die Gebühr ist bei der den Antrag aufnehmenden Behörde zu entrichten.

 

Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.

 

Zahlungsart


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733

Frau Bremer
Raum 2
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74724
Telefax (033748) 74733