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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Gem. § 33 VwVfG (Bund) ist jede Behörde befugt, Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.

 

Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

 

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.

 

Für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken (§ 33 VwVfG Bund), müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

 

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, bei gesetzl. Grundlage) mit dem Vermerk: „Gilt nicht als Personalausweisersatz“
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

 

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (dies erfolgt beim Notar)
  • Geburtsurkunden / Heiratsurkunden können nur im Geburts- oder Eheschließungs-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (hier wenden Sie sich bitte an das zuständige Innenministerium ihres Bundeslandes)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind (hier sind die Konsulate der Vertretungen anderer Staaten in Deutschland zuständig)
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken, auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Aufenthaltstitel
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (hier wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Amtsgericht)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (hier ist die Wasserschutzpolizei zuständig)
  • Zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (in diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde der Originale)
  • Bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Rechtsgrundlagen

§ 33 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen kann auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Verwaltungsgebühren" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.


Gebühren

4,20 €
 

Beglaubigung von Dokumenten pro Fall (Kopien werden von der Stadtverwaltung erstellt)
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.3. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen
0,70 € 
 

Beglaubigung von Dokumenten pro Minute (Kopien werden mitgebracht)
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

4,40 €
 

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,70 €

 

für die erste Seite einer Kopie im Format DIN A 4, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.1.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,10 €

 

für jede weitere Seite einer Kopie im Format DIN A 4, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.1.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,90 €

 

für die erste Seite einer Kopie im Format DIN A 3, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.2.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,20 €

 

für jede weitere Seite einer Kopie im Format DIN A 3, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.2.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

1,00 €

 

für die erste Seite einer Farbkopie im Format DIN A 4,

gemäß Tarif Vw-AG.1.3.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,20 €

 

für jede weitere Seite einer Farbkopie im Format DIN A 4,

gemäß Tarif Vw-AG.1.3.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

1,15 €

 

für die erste Seite einer Farbkopie im Format DIN A 3,

gemäß Tarif Vw-AG.1.4.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,40 €

 

für jede weitere Seite einer Farbkopie im Format DIN A 3,

gemäß Tarif Vw-AG.1.4.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

 

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

 


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733

 

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