Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Gem. § 33 VwVfG (Bund) ist jede Behörde befugt, Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.

 

Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

 

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.

 

Für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken (§ 33 VwVfG Bund), müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

 

Beglaubigt werden Kopien von:

 

Nicht beglaubigt werden:


Rechtsgrundlagen

§ 33 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen kann auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Verwaltungsgebühren" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.


Gebühren

4,20 €
 

Beglaubigung von Dokumenten pro Fall (Kopien werden von der Stadtverwaltung erstellt)
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.3. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen
0,70 € 
 

Beglaubigung von Dokumenten pro Minute (Kopien werden mitgebracht)
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

4,40 €
 

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
gemäß Tarif-Nr. Vw-AG 2.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,70 €

 

für die erste Seite einer Kopie im Format DIN A 4, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.1.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,10 €

 

für jede weitere Seite einer Kopie im Format DIN A 4, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.1.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,90 €

 

für die erste Seite einer Kopie im Format DIN A 3, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.2.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,20 €

 

für jede weitere Seite einer Kopie im Format DIN A 3, schwarz-weiß,

gemäß Tarif Vw-AG.1.2.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

1,00 €

 

für die erste Seite einer Farbkopie im Format DIN A 4,

gemäß Tarif Vw-AG.1.3.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,20 €

 

für jede weitere Seite einer Farbkopie im Format DIN A 4,

gemäß Tarif Vw-AG.1.3.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

1,15 €

 

für die erste Seite einer Farbkopie im Format DIN A 3,

gemäß Tarif Vw-AG.1.4.1. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

0,40 €

 

für jede weitere Seite einer Farbkopie im Format DIN A 3,

gemäß Tarif Vw-AG.1.4.2. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Treuenbrietzen

 

Zahlungsart

 


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733