Meldeamtsregisterauskunft
Allgemeine Informationen
Melderegisterauskünfte können an Bürger oder Firmen zu namentlich Benannten erteilt werden.
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.
Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Man unterscheidet:
einfache Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax: An die unten angegebene Fax-Nr.
per E-Mail: An die unten angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.per Post: an folgende Adresse
Stadt Treuenbrietzen
Einwohnermeldeamt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
Familiennamen
Vornamen
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
die Tatsache dass der Einwohner verstorben ist
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
die Angabe verheiratet oder nicht
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Besondere Voraussetzungen:
Die gesuchte Person muss in Treuenbrietzen gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Erweiterte Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:
Voraussetzung: Die gesuchte Person wurde im Melderegister nicht gefunden, da sie vor der Einführung des edv-gestützten Melderegisters in Treuenbrietzen gelebt hat.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Hilfsweise zum schriftlichen Antrag kann das weiter unten beigefügte Formular genutzt werden. (Allein ist es aber nicht ausreichend. Ein formloser Antrag wird trotzdem benötigt.)
Bearbeitungsdauer
• ca. 4 Wochen, bei schriftlicher Antragstellung • sofort, bei persönlicher Antragstellung im BürgerservicecenterGebühren
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
ab 13,00 Euro - je nach Aufwand pro Person für eine Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand
Zahlungsart
Bei persönlicher Antragstellung im Einwohnermeldeamt:
bar
ec-Karte
Bei schriftlicher Antragstellung:
per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Melderegisterauskunft zugesandt)
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Krenzlin
Raum 08
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74730
Frau Meyer
Raum 6
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74750
(033748) 74733
Herr Dieninghoff
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
(033748) 74770
(033748) 74733
Ausfüllhinweise
Formulare
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Antrag einfache Melderegisterauskunft
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Antrag erweiterte Melderegisterauskunft
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Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und oder des Adresshandels (Stand: 01.11.2015)