Meldeamtsregisterauskunft


Allgemeine Informationen

Melderegisterauskünfte können an Bürger oder Firmen zu namentlich Benannten erteilt werden.

 

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.

 

Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.

 

Man unterscheidet:


Möglichkeiten der Antragstellung:

Stadt Treuenbrietzen
Einwohnermeldeamt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen


Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:


Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:


Besondere Voraussetzungen:


Bitte beachten Sie:


Erweiterte Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:

Voraussetzung: Die gesuchte Person wurde im Melderegister nicht gefunden, da sie vor der Einführung des edv-gestützten Melderegisters in Treuenbrietzen gelebt hat.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen.

 

Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:

 

  1. ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
  2. ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.

    Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.

    Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.

    Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.

 

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.

 

Hilfsweise zum schriftlichen Antrag kann das weiter unten beigefügte Formular genutzt werden. (Allein ist es aber nicht ausreichend. Ein formloser Antrag wird trotzdem benötigt.)


Bearbeitungsdauer

• ca. 4 Wochen, bei schriftlicher Antragstellung • sofort, bei persönlicher Antragstellung im Bürgerservicecenter

Gebühren


Zahlungsart

Bei persönlicher Antragstellung im Einwohnermeldeamt:

 

Bei schriftlicher Antragstellung:


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733


Ausfüllhinweise


Formulare

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