Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.

 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.

 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

 

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

 

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

 

Besondere Pässe:

 

Gültigkeit:

 

Abholung Ihres Reisepasses (ePass)

Weiterführende Links und Informationen

 

Muster Innenansicht Reisepass

 

Muster Reisepass Innenansicht (Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)

(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

 

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:


durchschnittliche Bearbeitungszeit


Gebühren

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
70,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
102,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

26,00 Euro - vorläufiger Reisepass (Eine Gebührenermäßigungen gibt es nicht.)


Zahlungsart


Gebühren


Reisepass für Personen unter 18 Jahren

Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund

Zweiten Reisepass (ePass) beantragen


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733


Ausfüllhinweise


Formulare

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