Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Hauptwohnung in Treuenbrietzen kann ein Kinderreisepass mit Lichtbild beantragt werden.
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreispässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
- Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
- Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.
Weiterführende Links und Informationen
Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
Rechtsgrundlagen
- § 15 Passverordnung zu den Gebühren (PassV)
- §§ 5, 6 Passgesetz (PassG)
Notwendige Unterlagen
bei der Erstbeantragung eines Kinderreisepasses
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des / der AntragstellersIn (sorgeberechtigte Elternteil)
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
(nur für Kinder unter 6 Jahren sind Abweichungen möglich) - ggf. bisherige Dokumente des Kindes (falls vorhanden)
- die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch im Original
- schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
(die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit) - zusätzlich der Personalausweis oder die Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung anwesend ist (Nur so kann die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung überprüft werden)
- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich.
Das Antragsprozedere gilt ebenso, wenn Sie den Kinderreisepass nicht erstmalig, sondern erneut beantragen wollen.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.Gebühren
13,00 Euro für Ersterteilung eines Kinderreisepasses
6,00 Euro für die Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses
6,00 Euro für die Verlängerung eines noch gültigen Kinderreisepasses
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Kinderreisepass - Aktualisierung
Aktualisierung eines Kinderreisepasses, für mit Hauptwohnung in Treuenbrietzen registrierte Kinder, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Auf Wunsch der Eltern wird der Kinderreisepass aktualisiert. Die Eltern entscheiden selbstständig, ob eine Aktualisierung, z. B. aufgrund der äußerlichen Veränderung des Kindes, erforderlich ist.
Eine Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.
Ein Kinderreisepass ist längstens 1 Jahr gültig.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung der Aktualisierung anwesend sein.
Unterlagen zur Aktualisierung
Für die Aktualisierung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
- gültiger Kinderreisepass
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des / der Antragstellers/In
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
(nur für Kinder unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich)
Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich.
Kinderreisepass - Verlängerung
ACHTUNG! Die nachfolgenden Informationen gelten nur für Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2020 ausgestellt worden sind.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Hauptwohnung in Treuenbrietzen kann ein Kinderreisepass mit Lichtbild verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Verlängert werden kann dieser Kinderreisepass nur um 1 Jahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Verlängerung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.
Unterlagen zur Verlängerung
Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
- gültiger Kinderreisepass
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des / der AntragstellersIn
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
(nur für Kinder unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich) - schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
(die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice vor und steht als Datei zum Download bereit)
Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich.
Kinderreisepass - Meldung Verlust / Diebstahl
- Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.
- Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
- Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
- Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
- Das Kind hat bei der Beantragung eines neuen Kinderreisepasses anwesend zu sein.
Unterlagen zur Meldung Verlust / Diebstahl Kinderreisepass
- Personalausweis / Pass des anzeigenden Erziehungsberechtigten
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Kinderreisepass ändern (Adressänderung)
- Der Kinderreisepass hat immer die aktuellen Daten des Passinhabers zu enthalten.
- Ändern sich die Daten des Passinhabers, sind auch die Daten im Kinderreisepass zu ändern. Andernfalls ist der Kinderreisepass ungültig.
- Ändert sich der Ort des Hauptwohnsitzes des Passinhabers, ist der neue Wohnort im Kinderreisepass einzutragen.
- Diese Änderung kann direkt im Kinderreisepass vorgenommen werden, es ist keine Neuausstellung erforderlich.
- Die Änderung kann zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen.
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, um den Kinderreisepass ändern zu lassen.
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen (033748) 74722
(033748) 74733
Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen (033748) 74730
(033748) 74733