Öffentliche Ausschreibung der Stadt Treuenbrietzen
Die Stadt Treuenbrietzen schreibt für die ehrenamtliche Besetzung der Schiedsstelle die Stelle als Schiedsmann aus.
Wann ist die Schiedsstelle zuständig?
In den Privatklagedelikten Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohungen, und Verletzung des Briefgeheimnisses sind die Verfahren vor der Schiedsperson dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet.
Das bedeutet, dass bei diesen Delikten nach § 380 der Strafprozessordnung (StPO) erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.
Voraussetzungen:
Die Schiedsperson muss das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Stadt Treuenbrietzen haben. Darüber hinaus sollte die Person die notwendige Zeit für die Ausübung des Ehrenamtes aufbringen.
Die Wahl erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen.
Interessierte Bürger/innen können sich beim Bürgeramt Tel. (033748/74725) über die Aufgaben, das Betätigungsfeld und den Zeitaufwand informieren.
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 01.06.2021 an die
Stadtverwaltung Treuenbrietzen
Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Ralf Gronemeier
Leiter des Bürgeramtes