Ausbau der Bundesstraße 102 in der Belziger Straße in Treuenbrietzen: Straßenausbaubeiträge müssen erhoben werden

06. 01. 2022

Die B 102 in der Belziger Straße wurde im Jahr 2016-2017 durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Treuenbrietzen erneuert.

 

2019 erhielten die Anwohner bereits gezahlte Vorausleitungen zurückerstattet, da die Rechtslage für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurde. Hierzu berichtet das Fläming Echo in der Ausgabe vom 30.10.2019.

 

Bedingt der Liquiditätsprüfung der Stadt Treuenbrietzen wurden alle kommunalen Projekte im zurückliegenden Zeitraum akribisch untersucht.

 

Entgegen der damaligen Rechtsauffassung zur Änderung bzw. Teilabschaffung des KAG, ist nun eindeutig geurteilt, dass nicht der Zeitpunkt der Schlussrechnung sondern der Zeitpunkt der VOB Abnahme relevant für eine Erhebung ist.

 

Leider war diese Rechstklarheit zum damaligen Zeitpunkt nicht eindeutig belegt und führte zu der damaligen Aussage, keine Beiträge erheben zu müssen, welche dann auch in der Presse veröffentlicht wurde. Dem geschuldet, wurden die bereits gezahlten Vorausleitungen der Anlieger der Belziger Straße, bereits 2019 durch die Stadt wieder zurückerstattet.

 

Die gesetzlichen Fristen, des mittlerweile geänderten Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG), stellt rückwirkend auf den 01. Januar 2019 (Stichtagsregelung) ab.

 

Im Zuge der Projektarchivierung stellte sich nun heraus, dass ein wirksames und rechtsverbindliches Abnahmeprotokoll vom Jahr 2017 existiert und somit vor dem 01.01.2019. Dieses stellt auch eine  verbindliche Abnahme vor dem Stichtag ab.

 

Die Erforderlichkeit der Erhebung der Straßenbaubeiträge nach der Satzung, welche zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage rechtsgültig war, die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Treuenbrietzen , ist somit zwingend durchzuführen. Nach anwaltlicher Prüfung wurde festgestellt, dass von einer Erhebung der Straßenausbaubeiträge in diesem vorliegenden Fall nicht abgesehen werden darf. Die Gemeinde hat in diesen Fällen keinerlei Ermessensspielraum.

 

Die Folge ist, dass die Kosten welche der Stadt Treuenbrietzen vor der Änderung des KAG bei der Durchführung der Erneuerung von Straßen und deren Nebenanlagen entstanden sind, gemäß dem KAG und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Treuenbrietzen, umzulegen sind.

 

Die Bescheidung muss somit fristgerecht bis zum Ende des Jahres 2021 erfolgen. Die betreffenden Grundstückseigentümer werden somit die Bescheide in den nächsten Tagen zugeschickt bekommen.

 

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass den Bescheidsempfängern umfangreiche Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung angeboten werden. Dazu können sich gern direkt an unsere Kämmerin der Stadt, Frau Becker (033748-/47-55) persönlich wenden.

 

Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich,

 

mit freundlichen Grüßen

Christoph Höhne

Leiter der Bauverwaltung der

Stadt Treuenbrietzen