Corona: Allgemeine Weisung des MSGIV zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen
02. 02. 2023
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) hat eine Allgemeine Weisung erlassen, wonach die Landkreise und kreisfreien Städte ihre jeweilige Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen zum 13. Februar 2023 aufzuheben haben. Begründet wird die Weisung u.a. damit, dass das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in den letzten Monaten deutlich gesunken ist. Infizierte bzw. positiv getestete Personen sollen sich fortan in Eigenverantwortung selbst isolieren.
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