Osterfeuer 2025
Auch in diesem Jahr werden viele der Tradition des Osterfeuers folgen.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu minimieren, weist der Stadtwehrführer der Feuerwehr Treuenbrietzen auf folgende Auflagen für ein Osterfeuer hin:
Osterfeuer im Rahmen von Veranstaltungen:
Für das Feuer darf nur naturbelassenes Holz einschließlich anhaftender Rinde verwendet werden.
Der Haufen darf maximal einen Durchmesser von 2,5 m und eine Höhe von 2,5 m nicht überschreiten.
Es ist ein Mindestabstand von 100 m zu Waldgebieten einzuhalten.
Zur Verhinderung des Nestbaues und Brutbeginns von Vögeln, ist das Material am Tage des Verbrennens umzuschichten.
Das Verbrennen ist bei starkem Wind (deutliche Bewegung der Äste) verboten.
Waldbrandstufe 3 ist das Abbrennen generell untersagt. Information aus der Presse erhältlich.
Löschwasser oder Geräte müssen in der Nähe bereitgestellt sein.
Um die Feuerstelle ist in einem Abstand von 2 m ein Schutzstreifen anzulegen.
Nach Beendigung ist die Brandstelle mit Sand oder Wasser zu löschen und darf nicht eher verlassen werden.
Die Brandstelle ist 2 Stunden nach Löschung ständig zu kontrollieren.
Das Lagerfeuer ist ständig durch eine Person, älter als 18 Jahre, zu beaufsichtigen.
Zur Kontrolle ist der zuständigen Ordnungsbehörde der Zugang zum Veranstaltungsort zu gewähren.
Innerhalb von 14 Tagen ist auf eigene Kosten die Asche zu entsorgen.
Bei Osterfeuern im Garten in privater Runde sind die Auflagen ähnlich, allerdings sind die maximalen Abmessungen auf 1,00 m x 1,00 m x 1,00 m (L,B,H) beschränkt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir bitten Sie dringend, sich im Rahmen dieser Auflagen zu bewegen, damit wirklich alle ein schönes, erholsames und friedvolles Osterfest erleben und genießen können.
Bild zur Meldung: Osterfeuer 2025