Finanzen

Die Stadtverwaltung Treuenbrietzen stellt Ihnen unter den folgenden Themen verschiedene Informationen im Bereich Finanzen zur Verfügung. 

Haushaltsplanung
Informationen zum Haushalt der Stadt Treuenbrietzen sind auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt unter "Informationen" zu finden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.
 
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Frau Becker

Jahresabschlüsse
Informationen zu den Jahresabschlüssen der Stadt Treuenbrietzen sind auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt unter "Informationen" zu finden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.

 

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Frau Becker

Beteiligungsberichte

Die Stadt Treuenbrietzen ist zur Erfüllung wesentlicher öffentlicher Aufgaben an mehreren Gesellschaften beteiligt.

 

Rechtliche Grundlage dafür stellt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) dar. Sie definiert in § 91 BbgKVerf die wirtschaftliche Betätigung im Sinne dieses Gesetzes.

 

Gemäß § 91 Abs. 2 BbgKVerf darf sich die Stadt Treuenbrietzen zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht.

 

Eine Übersicht der Beteiligungen der Stadt Treuenbrietzen gibt die folgende Grafik:

Beteiligungen der Stadt Treuenbrietzen

 

Die rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Beteiligungsberichts findet sich in der Verord­nung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemein­den (Kommu­nale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV). In § 61 KomHKV ist gesetzlich geregelt, dass zur Information der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Einwohner die Ge­meinde einen jährlichen fortzuschreibenden Bericht (Beteiligungsbericht) über ihre Unter­nehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu erstellen hat. In § 61 KomHKV ist auch ge­fordert, dass die mittelbaren Beteiligungen (Tochterunternehmen) einzubeziehen sind.

 

Laut Rundschreiben zur Evaluation der Umsetzung der Bestimmungen über die Erstellung und den Aufbau der Berichte über die Beteiligung der Gemeinden an Unternehmen (Beteiligungsberichte) gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bzw. §83 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf i.V.m. § 61 KomHKV vom 23. Oktober 2015 des Landes Brandenburg (Ministerium des Inneren) sollte der Beteiligungsbericht mit Blick auf die zeitnahe Unterrichtung der Gemeindevertretung und der Einwohner gemäß § 61 Satz 1 KomHKV vorab und losgelöst zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Beteiligungsberichte, die über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der städtischen Beteiligungen informieren, werden als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt:

 

 

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Frau Becker

Steuerangelegenheiten

Sie finden zu den folgenden Themen Informationen unter den jeweiligen Verlinkungen:

 

Die jeweiligen Satzungen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen. Die Satzungen zum Thema "Steuern" sind unter dem Stichwort "Steuern" einzusehen.

 

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Herr Schulze

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