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Aufbruch- und Trassengenehmigungen


Allgemeine Informationen

Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung auch eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.

 

Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist §18 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG).

Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.

 

Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Weitergabe der Informationen an andere Behörden (beispielsweise Polizei und Feuerwehr) zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und Aufgrabungsgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.

 

Derzeitige Medienträgerliste (unverbindlich) kann im Anhang am Ende dieser Seite eingesehen werden.


Ansprechpartner

Bauverwaltung
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Sperk
Raum 305
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74716
Telefax (033748) 74731


Ausfüllhinweise


Formulare

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