Finanzen
Die Stadtverwaltung Treuenbrietzen stellt Ihnen unter den folgenden Themen verschiedene Informationen im Bereich Finanzen zur Verfügung.
Kontakt
Kontakt
Die Stadt Treuenbrietzen ist zur Erfüllung wesentlicher öffentlicher Aufgaben an mehreren Gesellschaften beteiligt.
Rechtliche Grundlage dafür stellt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) dar. Sie definiert in § 91 BbgKVerf die wirtschaftliche Betätigung im Sinne dieses Gesetzes.
Gemäß § 91 Abs. 2 BbgKVerf darf sich die Stadt Treuenbrietzen zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht.
Eine Übersicht der Beteiligungen der Stadt Treuenbrietzen gibt die folgende Grafik:
Die rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Beteiligungsberichts findet sich in der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV). In § 61 KomHKV ist gesetzlich geregelt, dass zur Information der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Einwohner die Gemeinde einen jährlichen fortzuschreibenden Bericht (Beteiligungsbericht) über ihre Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu erstellen hat. In § 61 KomHKV ist auch gefordert, dass die mittelbaren Beteiligungen (Tochterunternehmen) einzubeziehen sind.
Laut Rundschreiben zur Evaluation der Umsetzung der Bestimmungen über die Erstellung und den Aufbau der Berichte über die Beteiligung der Gemeinden an Unternehmen (Beteiligungsberichte) gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bzw. §83 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf i.V.m. § 61 KomHKV vom 23. Oktober 2015 des Landes Brandenburg (Ministerium des Inneren) sollte der Beteiligungsbericht mit Blick auf die zeitnahe Unterrichtung der Gemeindevertretung und der Einwohner gemäß § 61 Satz 1 KomHKV vorab und losgelöst zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Beteiligungsberichte, die über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der städtischen Beteiligungen informieren, werden als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt:
- Beteiligungsbericht 2019
- Beteiligungsbericht 2018
- Beteiligungsbericht 2017
- Beteiligungsbericht 2016
- Beteiligungsbericht 2015
- Beteiligungsbericht 2014
- Beteiligungsbericht 2013
- Beteiligungsbericht 2012
- Beteiligungsbericht 2011
- Beteiligungsbericht WOBAU 2010
- Beteiligungsbericht WOBAU 2009
- Beteiligungsbericht WOBAU 2008
- Beteiligungsbericht WAZV 2010
- Beteiligungsbericht WAZV 2009
- Beteiligungsbericht WAZV 2008
Kontakt
Steuerangelegenheiten
Sie finden zu den folgenden Themen Informationen unter den jeweiligen Verlinkungen:
Die jeweiligen Satzungen können auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen. Die Satzungen zum Thema "Steuern" sind unter dem Stichwort "Steuern" einzusehen.
Kontakt
13. 05. 2023 - 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
02. 09. 2023 - 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr