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Hundehalterverordnung


Allgemeine Informationen

Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg regelt Bedingungen für Halten, Führen, Ausbildung und Zucht von Hunden.


Das Ordnungsamt überwacht die Durchsetzung der Hundehalterverordnung.

 

Anzeigepflicht für 40/20-Hunde
Nach § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV), hat der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm, diesen der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 12 Hundehalterverordnung Brandenburg vorzulegen.

 

Für die Anmeldung mitzubringende Unterlagen:

  • Als Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters ist ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen, das im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Chipnummer des Hundes

Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Klick
Raum 1
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74772
Telefax (033748) 74733

 

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