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Grund- und Gewerbesteuern


Allgemeine Informationen

Ein wichtiger Hinweis an alle Steuerzahler der Grundsteuer B!

 

Derzeit werden alle Ersatzbemessungen der Grundsteuer B nach § 42 Grundsteuergesetz überprüft und mit dem Finanzamt abgeglichen. Das wird insgesamt einen längeren Zeitraum beanspruchen, da die Überprüfung ca. 2000 Ersatzbemessungen betrifft. Alle betroffenen Steuerzahler, die derzeit nach einer Ersatzbemessung veranlagt sind, werden von der Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Abteilung Steuern, zur Abgabe einer Grundsteueranmeldung angeschrieben. Gern können Sie sich auch ohne Aufforderung an die Abteilung Steuern, Herrn Schulze, wenden. Sie können sich auch das Formular „Grundsteuer-Anmeldung“ am Ende dieser Seite abrufen und ausfüllen und in 2-facher Ausfertigung im Original an die Abteilung Steuern senden.

 

Bei der Überprüfung der Ersatzbemessung kann es passieren, dass eine neue und höhere Nachveranlagung erforderlich ist. Diese neue Veranlagung wird dann ab dem 01.01.2018 zugrunde gelegt. Ausgenommen sind dabei die bereits aktuellen laufenden Verfahren.

 

Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

 

Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Treuenbrietzen im

 

Haushaltsjahr 2020

 

Gewerbesteuer    350 %
Grundsteuer B 450 %
Grundsteuer A 620 %

 

Jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. ist die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr bei Quartalszahlung fällig.
 
Bei Jahreszahlern ist die Fälligkeit am 01.07. des laufenden Jahres.

 

Bitte beachten Sie, dass die Debitor-Nummer auf dem Überweisungsauftrag immer am Anfang des Zahlungsgrundes stehen muss, damit eine ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlung erfolgen kann.
 
Eine Lastschriftseinzugsermächtigung sichert eine termingerechte Zahlung.
 
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Anschriften- sowie Namensänderungen eines Steuerpflichtigen unverzüglich dem Steueramt mitzuteilen sind.
 
Besonders zu beachten:
Änderung bei der Erhebung von Grundsteuern

 
Bei Eigentumswechsel reichen Sie uns bitte eine Kopie des Grundstückskaufvertrages ein (sensible Daten dürfen gern unkenntlich bleiben), aus dem der Tag des Lasten-und Nutzungsüberganges , die vollständige Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers sowie die Urkundenrolle-Nummer und Name des Notars oder der Notarin ersichtlich sein müssen.
 
Erhebung von Hundesteuern
 
Jeder Hundehalter ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung erfolgt hier im Steueramt unterAufnahme aller Daten ( Rasse des Hundes; Geschlecht; Fellfarbe;  Alter) und Übergabe der gültigen Hundesteuermarke.
 
Die Abmeldung eines Hundes erfolgt ebenfalls im Steueramt.
Bei Abgabe eines Hundes bitten wir um die genaue Anschrift des neuen Hundehalters und beim Ableben eines Hundes legen Sie uns bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Hundesteuermarke erhalten wir zurück.
 
Bei Verlust einer Hundesteuermarke, ist jeder Hundehalter verpflichtet, sich im Steueramt eine Ersatzhundesteuermarke gegen eine Gebühr von 7,00 EUR abzuholen.
 
Rückfragen und Veränderungen bezüglich der Grund-und Hundesteuer sind an den Sachbearbeiter Steuern Herrn Schulze zu richten.
 
Wichtig:
 
Sollten Sie uns, für die Grund-und Hundesteuer eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, überprüfen Sie bitte im Feld "Ihre Bankverbindung", ob diese auch für die Umlage der Verbandsbeiträge zur Gewässerunterhaltung erteilt wurde.

 
Innere Verwaltung
FB Steuern  

 

Wichtiger Hinweis an alle Gewerbetreibende

Die Stadt Treuenbrietzen hat sich dazu entschieden, schrittweise ab dem Jahr 2011 von der Vorauszahlung für Gewerbesteuer Abstand zu nehmen, um mögliche Rückzahlungen in Größenordnung zu vermeiden.

Gewerbetreibende, die dennoch eine Vorauszahlung wünschen, melden sich bitte in der Inneren Verwaltung, FB Steuern.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.

 

Innere Verwaltung
FB Steuern


Rechtsgrundlagen

Die Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Festsetzung der Steuerhebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) kann auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Steuern" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.


Ansprechpartner

Innere Verwaltung
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Herr Schulze
Raum 201
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74743
Telefax (033748) 74732


Formulare

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