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Hundesteuererhebung


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist steuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.


Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie persönlich im Rathaus der Stadt Treuenbrietzen, Zimmer 201, Innere Verwaltung - FB Steuern, während der Sprechzeiten im Rathaus vornehmen.

 

Bei der Aufnahme aller Daten (Rasse des Hundes; Geschlecht; Alter und Fellfarbe) erhalten Sie kostenlos eine gültige Hundesteuermarke. Diese Hundesteuermarke muss sichtlich am Halsband Ihres Hundes befestigt werden. Bei Verlust einer Hundesteuermarke, ist jeder Hundehalter verpflichtet, sich eine Ersatzhundesteuermarke gegen eine Gebühr von 7,00 EUR  hier im Rathaus, Zimmer 201 abzuholen.

 

Sie können die Anmeldung des Hundes auch per Post vornehmen. In diesem Fall laden Sie sich das Formular zur Anmeldung des Hundes (am Ende dieser Seite) herunter. Füllen Sie das Formular direkt an Ihrem Endgerät, z.B. Computer, aus. Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular mit Ihrer Orginialunterschrift (Vor- und Zuname) nachreichen müssen. Schicken Sie das Formular per Post zu oder werfen Sie es direkt in den Briefschlitz in der Rathaustür ein. In diesem Fall schicken wir Ihnen die Hundemarke und den Bescheid nach Erhalt des Originalantrages per Post zu.


Bei Abgabe eines Hundes benötigen wir die genaue Anschrift des neuen Hundehalters und beim Ableben eines Hundes legen Sie uns bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Hundesteuermarke erhalten wir zurück.


Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen eines Haushaltes                     

                         

nur ein Hund gehalten wird  36,00 EUR
zwei Hunde gehalten werden 42,00 EUR je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden   60,00 EUR je Hund

 

Eine Bitte an alle Hundehalter: achten Sie bei den Spaziergängen mit Ihren Vierbeinern darauf, dass die Verschmutzung der Parkanlagen und der Bürgersteige unterbleiben. Es ist keine Freude in eine solche  "Tretmine" zu treten oder diese zu umgehen.


Rechtsgrundlagen

Die Satzung der Stadt Treuenbrietzen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) kann auf den Seiten des Ratsinformationssystems der Stadt Treuenbrietzen unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Steuern" eingesehen werden. Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.


Ansprechpartner

Innere Verwaltung
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Herr Schulze
Raum 201
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74743
Telefax (033748) 74732


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
 

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