Urkundenbeschaffung: Beantragung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen
Standesämter sind Beurkundungsstellen, die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen dokumentieren:
Geburt, Eheschließung und Tod
Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde) sowie beglaubigte Abschriften
Gebühren
Personenstandsurkunden
EUR
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner- schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
16,00
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
8,00
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
16,00
Auskunft und Einsichtnahme in einen Registerauszug (§ 62 Absatz 2 PStG)
bei Vorsprache und mündlicher Auskunft oder Einsicht
bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft
15,00
22,00
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn zum sofortigen Auffinden
erforderliche Angaben nicht gemacht werden können
*je begonnene Viertelstunde
22,00
13,00*
(Stand 18.09.2024)
Sie erhalten ihre Personenstandsurkunde, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, auch auf dem Postweg mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt.
Die Urkunde kann formlos per Brief oder E-Mail beim Standesamt beantragt werden. Zur Legitimation des Antragstellers fügen Sie bitte die Kopie des Personalausweises hinzu.