Urkundenbeschaffung: Beantragung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen
Standesämter sind Beurkundungsstellen, die die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen dokumentieren:
Geburt, Eheschließung und Tod
Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde) sowie beglaubigte Abschriften
Gebühren
Personenstandsurkunden | EUR |
Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner- schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung | 15,00 |
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 7,50 |
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch | 15,00 |
Auskunft und Einsichtnahme in einen Registerauszug (§ 62 Absatz 2 PStG) | |
bei Vorsprache und mündlicher Auskunft oder Einsicht bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft | 13,00 20,00 |
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können *je begonnene Viertelstunde | 20,00 12,00*
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Sie erhalten ihre Personenstandsurkunde, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, auch auf dem Postweg mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt.
Die Urkunde kann formlos per Brief oder E-Mail beim Standesamt beantragt werden. Zur Legitimation des Antragstellers fügen Sie bitte die Kopie des Personalausweises hinzu.
Ihr Standesamt
Ansprechpartner
BürgeramtGroßstraße 105
14929 Treuenbrietzen
unbesetzt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen (033748) 747
(033748) 74733