Die Anträge sind ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu stellen. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es die Möglichkeit nach der erfolgten Testphase nun die Anträge bei der Führerscheinstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark postalisch einzureichen. Unter diesem Link erhalten Sie die Antragsformulare und Informationen.
Fahrgastbeförderung (sog. P-Schein)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Umtausch alter Führerscheine
Wenn Sie noch im Besitz eines „alten“ Führerscheins sind, ist es sinnvoll, diesen Führerschein in ein neues Modell umzutauschen und die Fahrerlaubnisklassen entsprechend anzupassen.
Der Grund: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Übersicht zum gestaffelter Umtausch
Internationaler Führerschein
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug (z.B. Auto) führen wollen, benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. Dies gilt meist in Ländern außerhalb der EU.
Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheins und soll der Polizei oder Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind, dass Kfz zu führen.
Hinweis: Sofern Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, ist Ihre Fahrerlaubnis vorher umzustellen und ein EU-Kartenführerschein auszustellen.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Ersatzführerschein
Für das Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, bedarf es einer Fahrerlaubnis. Die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges wird durch die amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachgewiesen. Der Führerschein ist als Nachweis der Fahrerlaubnis beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen (z.B. Polizei) auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Verlust oder Diebstahl
Sollte der Führerschein mal abhandenkommen, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Es muss ein sogenannter Ersatzführerschein her, denn das Fahren ohne Führerschein wird mit einem Verwarngeld geahndet.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Änderung Namen / Auflagen
Sie haben nach Ausstellung Ihres Führerscheines einen anderen Namen angenommen, sollten Sie Ihren Führerschein unter Umständen entsprechend ändern lassen.
Ist der im Führerschein stehende Name auch aus dem Personalausweis ersichtlich, z.B. im Geburtsnamen, brauchen Sie nichts weiter unternehmen, da der Führerschein in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist und kein Ausweisdokument darstellt.
Sollten Sie jedoch einen anderen Namen angenommen haben, welcher nicht aus dem Personalausweis ersichtlich ist oder benötigen Sie z.B. keine Sehhilfe mehr, dann sollten Sie Ihren Führerschein entsprechend ändern lassen.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber
Die Fahrerkarte ist ein personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Der Speicherchip mit digitalem Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten für jeweils 28 Tage auf.
Weitere Informationen der Fahrerlaubnisbehörde