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Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025

03. 02. 2025

Im Januar 2025 wurden von der Stadt Treuenbrietzen die Abgabenbescheide für die Grundsteuer versendet. Da es zu vielen Rückfragen diesbezüglich gekommen ist, möchten wir Ihnen nachfolgend ein paar Hinweise mit der Bitte um Beachtung geben.

 

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die Grundstückswerte durch das Finanzamt neu ermittelt. Dadurch ergeben sich neue Grundsteuermessbeträge für sämtliche Grundstücke. 

 

Zur Ermittlung der Grundsteuer durch die Gemeinde wird der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt multipliziert.

 

Die Neubestimmung der Hebesätze für die Stadt Treuenbrietzen, die dem Grundsatz der Ertragsneutralität entspricht, war bisher noch nicht möglich, da nicht alle Messbetragsbescheide vom Finanzamt vorliegen. Daher bleibt der bisherige Hebesatz unverändert und die Abgabenbescheide über die Grundsteuer der Stadt Treuenbrietzen ergehen vorläufig in Bezug auf die Höhe des Hebesatzes. 

 

Als Kommune sind wir zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden. Die Stadt muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer verwenden und hat keine Änderungsmöglichkeit.  

 

Gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Treuenbrietzen eingelegt werden. 

Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen der falsche Adressat angegeben ist, Ihnen das betreffende Grundstück nicht gehört oder der auf dem Bescheid ausgewiesene Steuermessbetrag nicht mit dem Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes übereinstimmt.

 

Korrekturen bezüglich der Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen können nur über das Finanzamt vorgenommen werden. Innerhalb der Rechtsbehelfsrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt!

 

Bei erfolgreichem Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt wird in der Folge der Grundsteuerbescheid durch die Stadt von Amts wegen geändert.

 

Im Übrigen befreit ein Einspruch bzw. Widerspruch nicht von der Zahlung der Grundsteuer. Die der Stadt Treuenbrietzen erteilten Sepa-Lastschriftmandate bleiben davon unberührt und werden zu den jeweiligen Fälligkeiten ausgeführt. Bestehende Daueraufträge müssen bei der Bank geändert bzw. angepasst werden. 

 

Da die Grundsteuerreform mit erheblichem Aufwand verbunden ist, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Abläufe reibungslos erfolgen und Sie nicht sofort Antwort auf Ihre Anfragen oder Widersprüche von uns erhalten. Vielen Dank.

 

Stadtverwaltung Treuenbrietzen

Innere Verwaltung

Fachbereich Steuern

 

Bild zur Meldung: Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025

 

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