Update 31.03.2025: Informationen zur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer
UDDATE 31.03.2025
Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler,
zum 31.03.2025 wurden weitere Abgabenbescheide für die Grundsteuer A und B versendet.
Viele von Ihnen sind erstmalig zur Zahlung der Grundsteuer A verpflichtet, da land- und forstwirtschaftliche Flächen neu veranlagt wurden.
Bitte prüfen Sie anhand Ihres Bescheids, ob ein SEPA-Lastschriftmandat für die jeweilige Steuerart bereits vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, entnehmen Sie die Fälligkeitstermine ebenfalls dem Bescheid.
Selbstverständlich können Sie uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie im Bereich „Verwaltung & Politik“ unter dem Servicepunkt „Formulare“.
Mit freundlichen Grüßen
Innere Verwaltung
Fachbereich Steuern
Das große Projekt der Reform der Grundsteuer ist inzwischen in eine neue Phase übergegangen.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle zu weiteren Fragestellungen der Grundsteuer ergänzend informieren, welche sich derzeit bei deren Erhebung und Festsetzung für die Städte und Gemeinden des Landes stellen.
Die wichtigsten aktuellen Punkte finden Sie in dem beigefügten Informationsschreiben, herausgegeben vom Ministerium der Finanzen und für Europa weiter unten zusammengefasst.
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