Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2026 bei der Beantragung von Ausweisdokumenten – darunter Reisepässe und Personalausweise – zusätzlich die Geburtsurkunde vorzulegen ist.
Diese ist zwingend erforderlich, um die Registernummer und den Geburtsort eindeutig abzugleichen und ggf. nach neuer gesetzlich vorgeschriebener Schreibweise korrekt im Dokument zu erfassen. Ohne Geburtsurkunde kann der Antrag zukünftig nicht entgegengenommen werden.
Zudem macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass für die Beantragung eines Führungszeugnisses sowie für die Ausstellung einer Meldebescheinigung künftig das persönliche Erscheinen im Bürgerbüro sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses verpflichtend sind.
Alternativ kann ein einfaches Führungszeugnis auch online über die Ausweis-App beantragt werden.
Wichtiger Hinweis für An- und Ummeldungen
Bitte denken Sie daran:
Bei jeder Anmeldung oder Ummeldung ist zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter oder - bei Einzug in Eigentum - erstellen Sie sie selbst. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.
Ohne Wohnungsgeberbestätigung kann die Meldung leider nicht bearbeitet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig bereitzuhalten und Termine gut vorzubereiten.
Ihr Bürgerservice der Stadt Treuenbrietzen
Bild zur Meldung: Neue Regelungen im Bürgerbüro ab 1. Januar 2026