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Stadthalle Treuenbrietzen

Burgwallstraße 1 a
14929 Treuenbrietzen

Telefon (033748) 747-50

Die Stadthalle der Stadt Treuenbrietzen kann angemietet werden. Die Nutzung sowie die Erhebung von Gebühren werden über die folgenden Satzungen geregelt:

 

Die "Satzung über die Benutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" und die "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" sind im Ratsinformationssystem unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Sporthalle/ Stadthalle" zu finden.

 

Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.

 

Wer kann die Stadthalle nutzen?
Die Überlassung der Stadthalle erfolgt zum Zweck der Förderung des Sports, der Kultur und der Bildung. Sie kann auch für kommerzielle Veranstaltungen überlassen werden. Die Stadthalle wird nicht für Veranstaltungen politischer Parteien, politischer Verbände, politischer Vereinigungen oder politischer Verfügungen zur Verfügung gestellt. Sie kann genutzt werden durch:

  • die Stadt Treuenbrietzen und ihre nachgerichteten Einrichtungen,
  • Vereine und Verbände, vorrangig der Stadt Treuenbrietzen,
  • sonstige juristische Personen,
  • sonstige natürliche Personen.

 

Alle weiteren Details zur Nutzung können Sie den vorgenannten Satzungen entnehmen.

 

Was steht zur Nutzung zur Verfügung?
Zur Nutzung stehen die Turnhalle (2 getrennte Spielfelder) mit sanitären Anlagen und Umkleideräumen, die Küche und das Foyer zur Verfügung. Das Foyer steht auch zur getrennten Nutzung zur Verfügung.

 

Was kostet die Nutzung?
Für die Nutzung der Stadthalle erhebt die Stadt Treuenbrietzen Benutzungsgebühren auf Basis der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen".

Wie erfolgt die Reservierung der Stadthalle?
Die Stadthalle wird vom Bürgerbüro der Stadt Treuenbrietzen betreut.

Ansprechpartnerin für Ihre Reservierung ist:
Frau Flemmer

Die Stadthalle kann persönlich im Bürgerbüro, telefonisch, schriftlich, gern aber auch online reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung erst verbindlich gebucht ist, wenn Sie vom Bürgerbüro eine Reservierungsbestätigung erhalten haben.

Wie erfolgt die Zahlung der Benutzungsgebühr?
Für die Zahlung der Benutzungsgebühr erhalten Sie vom Bürgerbüro einen Gebührenbescheid.

 

Bitte überweisen Sie die Gebühr zum genannten Fälligkeitstermin.

 

Buchen Sie Ihren Termin im Bürgerbüro:

 

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