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Stadthalle Treuenbrietzen

Burgwallstraße 1 a
14929 Treuenbrietzen

(033748) 747-50

Die Stadthalle der Stadt Treuenbrietzen kann angemietet werden. Die Nutzung sowie die Erhebung von Gebühren werden über die folgenden Satzungen geregelt:

 

Die "Satzung über die Benutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" und die "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen" sind im Ratsinformationssystem unter Ortsrecht unter dem Stichwort "Sporthalle/ Stadthalle" zu finden.

 

Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Treuenbrietzen.

 

Wer kann die Stadthalle nutzen?
Die Überlassung der Stadthalle erfolgt zum Zweck der Förderung des Sports, der Kultur und der Bildung. Sie kann auch für kommerzielle Veranstaltungen überlassen werden. Die Stadthalle wird nicht für Veranstaltungen politischer Parteien, politischer Verbände, politischer Vereinigungen oder politischer Verfügungen zur Verfügung gestellt. Sie kann genutzt werden durch:

  • die Stadt Treuenbrietzen und ihre nachgerichteten Einrichtungen,
  • Vereine und Verbände, vorrangig der Stadt Treuenbrietzen,
  • sonstige juristische Personen,
  • sonstige natürliche Personen.

 

Alle weiteren Details zur Nutzung können Sie den vorgenannten Satzungen entnehmen.

 

Was steht zur Nutzung zur Verfügung?
Zur Nutzung stehen die Turnhalle (2 getrennte Spielfelder) mit sanitären Anlagen und Umkleideräumen, die Küche und das Foyer zur Verfügung. Das Foyer steht auch zur getrennten Nutzung zur Verfügung.

 

Was kostet die Nutzung?
Für die Nutzung der Stadthalle erhebt die Stadt Treuenbrietzen Benutzungsgebühren auf Basis der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthalle an der Albert-Schweitzer-Schule und der Stadthalle Treuenbrietzen".

Wie erfolgt die Reservierung der Stadthalle?
Die Stadthalle wird vom Bürgerbüro der Stadt Treuenbrietzen betreut.

Ansprechpartnerin für Ihre Reservierung ist:
Frau Petke

Die Stadthalle kann persönlich im Bürgerbüro, telefonisch, schriftlich, gern aber auch online reserviert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung erst verbindlich gebucht ist, wenn Sie vom Bürgerbüro eine Reservierungsbestätigung erhalten haben.

Wie erfolgt die Zahlung der Benutzungsgebühr?
Für die Zahlung der Benutzungsgebühr erhalten Sie vom Bürgerbüro einen Gebührenbescheid.

 

Bitte überweisen Sie die Gebühr zum genannten Fälligkeitstermin.


Aktuelle Meldungen

Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025

(03. 02. 2025)

Im Januar 2025 wurden von der Stadt Treuenbrietzen die Abgabenbescheide für die Grundsteuer versendet. Da es zu vielen Rückfragen diesbezüglich gekommen ist, möchten wir Ihnen nachfolgend ein paar Hinweise mit der Bitte um Beachtung geben.

 

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die Grundstückswerte durch das Finanzamt neu ermittelt. Dadurch ergeben sich neue Grundsteuermessbeträge für sämtliche Grundstücke. 

 

Zur Ermittlung der Grundsteuer durch die Gemeinde wird der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt multipliziert.

 

Die Neubestimmung der Hebesätze für die Stadt Treuenbrietzen, die dem Grundsatz der Ertragsneutralität entspricht, war bisher noch nicht möglich, da nicht alle Messbetragsbescheide vom Finanzamt vorliegen. Daher bleibt der bisherige Hebesatz unverändert und die Abgabenbescheide über die Grundsteuer der Stadt Treuenbrietzen ergehen vorläufig in Bezug auf die Höhe des Hebesatzes. 

 

Als Kommune sind wir zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden. Die Stadt muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer verwenden und hat keine Änderungsmöglichkeit.  

 

Gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Treuenbrietzen eingelegt werden. 

Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen der falsche Adressat angegeben ist, Ihnen das betreffende Grundstück nicht gehört oder der auf dem Bescheid ausgewiesene Steuermessbetrag nicht mit dem Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes übereinstimmt.

 

Korrekturen bezüglich der Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen können nur über das Finanzamt vorgenommen werden. Innerhalb der Rechtsbehelfsrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt!

 

Bei erfolgreichem Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt wird in der Folge der Grundsteuerbescheid durch die Stadt von Amts wegen geändert.

 

Im Übrigen befreit ein Einspruch bzw. Widerspruch nicht von der Zahlung der Grundsteuer. Die der Stadt Treuenbrietzen erteilten Sepa-Lastschriftmandate bleiben davon unberührt und werden zu den jeweiligen Fälligkeiten ausgeführt. Bestehende Daueraufträge müssen bei der Bank geändert bzw. angepasst werden. 

 

Da die Grundsteuerreform mit erheblichem Aufwand verbunden ist, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Abläufe reibungslos erfolgen und Sie nicht sofort Antwort auf Ihre Anfragen oder Widersprüche von uns erhalten. Vielen Dank.

 

Stadtverwaltung Treuenbrietzen

Innere Verwaltung

Fachbereich Steuern

Foto zur Meldung: Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025
Foto: Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025

Auszeichnung für treue Dienste bei der Feuerwehr

(02. 02. 2024)

Bei einer Festveranstaltung am 01.02.2024 wurden verdienten Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Ortswehren im Auftrag von Minister Michael Stübgen Urkunden, verbunden mit den entsprechenden Auszeichnungen für treue Dienste überreicht. Darüber hinaus erhielt Olaf Fetz aus den Händen des Kreisbrandmeisters Jens Heinze die Waldbrandmedaille 2022. In ihren Reden würdigten  Bürgermeister Michael Knape und Stadtwehrführer Olaf Fetz die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr, besonders in den hinter uns liegenden anstrengenden Jahren mit Waldbrand (2022) und vieler mutmaßlicher Brandstiftungen (2023).

Ausgezeichnet wurden Treue Dienste für:

10 Jahre 

  

Name

Vorname

Ortteil 

FrankeKatharinaMarzahna
SchmidtThomasLühsdorf
Jelitto SarahFeldheim
   

20 Jahre 

  

Name

Vorname

Ortsteil 

OpitzSvenLüdendorf
AvramNickLüdendorf
Albrecht ManuelaBardenitz
GrauerStefanPflügkuff
HeinzeMarioMarzahna
RosinVolkerBardenitz
GorisekDirkLüdendorf
BickMatthiasLüdendorf
KnerrOliverBardenitz
AvramIlonaLüdendorf
HelmholdAndréBrachwitz
KnerrClaudiaBardenitz
AvramJanLüdendorf
   

30 Jahre 

  

Name

Vorname

Ortsteil 

FaustmannMarcusTreuenbrietzen
Ehle NickRietz
GrunwaldFredBardenitz
SchwarzeGeorgTreuenbrietzen
FetzAngela Treuenbrietzen
   

40 Jahre 

  

Name

Vorname

Ortsteil 

BöttcherFredBardenitz
Haase AndreasTreuenbrietzen
FetzOlafTreuenbrietzen
Jesse RenoFrohnsdorf

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Foto zur Meldung: Auszeichnung für treue Dienste bei der Feuerwehr
Foto: Auszeichnung für treue Dienste bei der Feuerwehr

 

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