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Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.

 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren.

 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

 

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

 

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

 

Besondere Pässe:

  • Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
  • Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.
  • Vorläufiger Reisepass: Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben und besitzt maximal 1 Jahr Gültigkeit.

 

Gültigkeit:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

 

Abholung Ihres Reisepasses (ePass)

  • Der Reisepass steht Ihnen, nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit.
  • Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Reisepasses erhalten Sie nicht. Nach der Bearbeitungszeit fragen Sie im Einwohnermeldeamt nach ob Ihr Reisepass schon fertig produziert und abgeholt werden kann.
  • Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen bei dem der Jugendliche/ das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
    Ist eine persönliche Abholung durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, kann der Sorgeberechtigte eine andere Person bzw. den Jugendlichen selbst zur Abholung bevollmächtigen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
     

Weiterführende Links und Informationen

 

Muster Innenansicht Reisepass

 

Muster Reisepass Innenansicht (Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)

(Foto: Stadtverwaltung Treuenbrietzen)


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

  • persönliches Erscheinen erforderlich
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Personalausweis, bisheriger Pass oder Kinderausweis/-reisepass
    (Der alte Reisepass wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)
  • ggf. die Geburtsurkunde (im Original)
  • ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten

 

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
  • Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
  • Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert
  • Vorläufige Reisepässe werden sofort vor Ort ausgestellt

Gebühren

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
60,00 Euro - nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
92,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

26,00 Euro - vorläufiger Reisepass (Eine Gebührenermäßigungen gibt es nicht.)


Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Kosten

  • Die Abholung ist gebührenfrei.
  • Die Gebühr für den Reisepass wurde bereits bei der Antragsstellung gezahlt.

Reisepass für Personen unter 18 Jahren

Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht am Ende dieser Seite als pdf-Datei zum Download bereit).

 

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.

 

Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.

 

Reisepässe für Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl

  • Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
  • In beiden Fällen muss es bei der Passbehörde angezeigt werden, der gestohlene / verlorene Reisepass wird dann als ungültig registriert.  

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

  • Nur wenn bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage bleiben, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (Die Reiseunterlagen als Nachweis sind mitzubringen, dass die Zeit nicht für die Beantragung eines Expresspasses ausreicht.)
  • Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben und besitzt maximal 1 Jahr Gültigkeit.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
  • Bei Minderjährigen muss ein vorläufiger Pass von den Sorgeberechtigten persönlich beantragt werden, die Anwesenheit des Kindes bzw. des Jugendlichen ist zwingend erforderlich.
  • Er kann auch von einer Meldebehörde ausgestellt werden, in deren Gebiet der Antragsteller nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In diesem Fall wird eine sog. Passermächtigung vom Hauptwohnsitz benötigt.
  • Bitte beachten Sie: Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben Sie sich, zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.

Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund

  • Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.
  • Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.

 

Unterlagen

  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. wiedergefundener Reisepass  

Zweiten Reisepass (ePass) beantragen

Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.

 

Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende in einen bestimmten Staat, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) eines anderen Staates enthalten sind, die die Einreise unmöglich machen (z.B. Reise nach Israel, wenn bereits Sichtvermerke arabischer Länder im Pass enthalten sind.)

 

Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.

 

Die Gültigkeit des zweiten Reisepasses beträgt 6 Jahre.


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733
E-Mail

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733
E-Mail


Ausfüllhinweise


Formulare

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