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Ausweisdokumente für Kinder


Allgemeine Informationen

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

 

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. 

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

 

Ab einen Alter von 10 Jahren muss das Kind auf dem Ausweisdokument unterschreiben.

 

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinigem Wohnsitz gemeldet ist.

 

Das Kind, für das der Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein und auch alle Sorgeberechtigten. Falls ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Antragstellung verhindert sein sollte, so füllen Sie bitte die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Dokumentenausstellung für Kinder aus. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder mitzubringen (Sorgerechtsentscheidung oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).

 

Bitte beachten Sie:

 

  • In einige Staaten (z. B. in die USA) kann man als Tourist nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass mehrere Jahre gültig ist. 

  • Der biometriefähige Reisepass (wie ihn zumindest ein Elternteil des Kindes in der Regel selbst besitzt) ist für Minderjährige 6 Jahre gültig und erfüllt die Voraussetzungen zur visumfreien Einreise in die USA. Während der Laufzeit kann kein neues Foto angebracht werden, was ggf. nach einigen Jahren zu Schwierigkeiten an der Grenze führen kann (Babyfoto).

  • Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

  • Aufgrund der Abschaffung der Kinderreisepässe kann es zu einer erhöhten Bearbeitungszeit bei der Beantragung von Reisepässen kommen, rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 6 – 8 Wochen.
    Gegen eine erhöhte Gebühr können Sie einen regulären Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Dieser ist dann innerhalb weniger Werktage fertig produziert.

  • Nur bei begründeter Eilbedürftigkeit können Sie einen bis zu einem Jahr gültigen vorläufigen Reisepass erhalten, soweit dieser im Reiseziel akzeptiert wird. 

Weiterführende Links und Informationen

 

Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Passbild-Schablone für Kinder

Beantragung eines Personalausweises für Kinder

Beantragung eines Reisepasses für Kinder

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

 

Rechtsgrundlagen

 

§ 15 Passverordnung zu den Gebühren (PassV)

§§ 5, 6 Passgesetz (PassG)

 

Informationen zu auslaufenden Kinderreisepässen

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Umfeld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

 

Eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig. Wenn Sie ab dem 1. Januar 2024 mit Ihrem Kind umziehen und eine Wohnortberichtigung im Kinderreisepass beantragt werden, so ist dies nicht mehr möglich. Es muss dann ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Ist das Kind bei der Ummeldung jedoch nicht anwesend, so muss unmittelbar zu einem späteren Zeitpunkt ein Ausweisdokument für das Kind beantragt werden.

 

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. 

Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
 

 


Notwendige Unterlagen

  1. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Dokumentausstellung für Kinder

  2. Fotomustertafel der Bundesdruckerei


Ansprechpartner

Bürgeramt
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen

Frau Dammmüller
Raum 8
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74722
Telefax (033748) 74733

Frau C. Wricke
Raum 10
Großstraße 105
14929 Treuenbrietzen
Telefon (033748) 74730
Telefax (033748) 74733

 

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